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Wann Winterreifen wechseln? – Ratgeber und Anleitung

durch Andy Lang 10 Mar 2019 0 Kommentare
Wann Winterreifen wechseln? – Ratgeber und Anleitung

Wenn die Temperaturen sinken und es draussen kälter wird, dann wird es spätestens Zeit auch an den Reifenwechsel zu denken. Denn gerade im Winter kann es zu Schaden kommen, wenn man nicht die speziellen Winterreifen aufgezogen hat.

Man muss bedenken, dass Schnee und Eis eine andere Art von Reifen erforderlich machen, es als im Sommer der Fall ist. Wer nicht frühzeitig an den Reifenwechsel denkt, der gefährdet sich und andere gleichermassen im Straßenverkehr. Deshalb ist ein Reifenwechsel dringend erforderlich.

Ab wann Winterreifen wechseln?

Es gibt einige Regeln an denen man sich orientieren kann, wenn man sich fragt wann die Winterreifen aufgezogen werden sollten.

Die O- Regel

Vom ADAC wird ein Reifenwechsel nach der O- Regel empfohlen. In diesem Fall bedeutet es dass die Winterreifen im Zeitraum von Oktober bis Ostern aufziehen sollte. Also ist spätestens im Oktober an den Reifenwechsel zu denken.

Hierbei muss man aber beachten, dass auch Jahre gibt in denen es bereits im September deutlich kälter geworden ist. Sollte dies der Fall sein, muss man natürlich auch den Reifenwechsel deutlich früher durchführen. Man sollte sich an den Straßen- und Wetterverhältnissen orientieren.

Wichtig bei einem Reifenwechsel ist auch, dass man die Reifen überprüft bevor man sie aufzieht. Die Winterreifen sollten eine Profiltiefe von 4 mm aufweisen. Dabei sollte auch das Alter der Reifen überprüft werden.

Das ist an der DOT Markierung an der Reifenseite erkennbar. Hier gibt es zwei Zahlen. Die erste gibt die Kalenderwoche an und die zweite bezieht sich auf das Reifenjahr. Ein Winterreifen darf nicht älter als 6-8 Jahre sein.Danach härtet sich die Gummimischung aus und die Sicherheit auf der Straße kann nicht mehr gewährleistet werden.

Kann ich die Winterreifen selber wechseln?

Sicherlich ist es möglich, dass man sich die Winterreifen in einer Werkstatt aufziehen lässt. Hierbei muss man aber bedenken, dass dies natürlich dann auch mit den entsprechenden Kosten verbunden sein wird. Jeder ist in der Lage Reifen auf ein Fahrzeug aufzuziehen, wenn er die entsprechende Anleitung besitzt.

Beim ersten Mal wird der Reifenwechsel sicherlich etwas Zeit erfordern, da einem noch die notwendigen Kenntnisse und die Übung fehlen, doch es wird von Mal zu Mal leichter werden. Zudem ist es auch kostengünstiger den Reifenwechsel selbst durchzuführen.

Anleitung

Wenn man einen Reifenwechsel durchfühen möche, dann ist es im Vorfeld ganz wichtig einige Sicherheitsmassnahmen zu ergreifen. Zunächst sollte man darauf achten dass man die Handbremse anzieht und auch den ersten Gang einlegt. Dies verhindert ein Wegrollen des Fahrzeuges.

Ebenso wichtig ist, seinen Wagen auf einem ebenen, geraden Untergrund abzustellen, damit der Wagenheber auch echten Halt bekommt. Würde man einen unebenenen oder gar sandigen Boden verwenden so könnte der Wagenheber während des Reifenwechsels abrutschen und Verletzungen verursachen.

Der eigentlich erste Schritt ist es dann, dass man die Schrauben bereits leicht anlöst. Dabei wählt man ein Verfahren, welches ein Arbeiten über Kreuz vorsieht. Man nimmt den Radschlüssel zur Hand und löst zunächst die erste Schraube. Dann nimmt man die gegenüberliegende Schraube und fährt mit diesem Schema dann fort.

Erst jetzt kommt der Wagenheber zum Einsatz. Dabei ist es von besonderer Wichtigkeit darauf zu achten, dass das Wagenhebermodell auch tatsächlich für den eigenen Wagen geeignet ist. Jedes Fahrzeug besitzt zum Ansetzen sogenannte Aufnahmepunkte, welche aber je nach Modell unterschiedlich gelegen sein können.

Selbst bei der Wahl des Wagenheber kann es schon zu Unterschieden kommen. Es gibt Varianten mit einer Schiene und andere die eine Platte besitzen. Wenn man wissen möchte, welcher Wagenheber für das eigene Fahrzeug am besten geeignet ist, kann man dies im Betriebshandbuch des Fahrzeuges nachlesen.

Nun wird der Wagenheber unter dem Aufnahmepunkt platziert. Je nach Modell kann man ihn mit einer Kurbel oder einem Handrad nach oben fahren. Eine genaue Fixierung des Wagenhebers ist notwendig.

Beim Anheben ist es volkommen ausreichend, wenn man den Wagen nur so weit hochhebt, dass einem möglich wird mit der flachen Hand unter dem Rad durchzugleiten.

Jetzt ist der Zeitpunkt an dem man die Schrauben wirklich abdrehen kann. Hierfür verwendet man nun die Steckschlüsselaufsätze und wählt wieder das über Kreuz Verfahren. Sollte man keine Steckschlüsselaufsätze besitzen wird der Radschlüssel eingesetzt.

Es ist darauf zu achten, dass bei diesem Vorgang die Felgen nicht zerkratzt werden. Man sollte sich für die Schrauben direkt einen Behälter zur Seite stellen um diese dann sicher darin ablegen zu können. So verliert man sie nicht und das Gewinde kann auch nicht zerkratzt werden.

Ganz wichtig ist es nun daran zu denken, dass man erst die unteren Schrauben löst. Würde man zuerst die oberene Schrauben lösen, dann könnte es sein dass das Gewicht der Felge diese nach vorne drückt. Verletzungen oder auch Beschädigungen der Felge könnten die Folge sein. Wenn man die letzte Schraube herausdrehen möchte, ist es zu empfehlen dass man die Felge mit einer Hand festhält. So verhindert man, dass diese einem entgegen fallen kann.

Nun kann man die Felge mit beiden Händen lösen und den Reifen abnehmen. Sollte es Probleme geben, weil der Reifen zu fest sitzt kann man den Gummihammer als Hilfsmittel einsetzen. Mit diesem schlägt man zwei bis drei Mal nur leicht gegen das Rad.

Hat man den Reifen abgenommen so sollte man die Gelegenheit nutzen die Radnabe mit der Drahtbürste zu reinigen. So wird möglich gemacht, das man eine saubere Kontaktfläche erhält.
Jetzt kann man den Winterreifen auf die Radnabe aufsetzen.

Hierbei ist darauf zu achten, das die Löcher mit den Schraubeneinsätze übereinstimmen. Man beginnt die Schrauben mit dem Steckschlüsselaufsatz einzudrehen und arbeitet auch hier wieder über Kreuz. Sobald alle Schrauben angedreht worden sind, kann man die mit dem Radschlüsse handfest befestigen.

Im Anschluss kann man das Fahrzeug mit dem Wagenheber soweit hinunter lassen, das der Reifen den Boden nur geradeso berührt. Man nimmt den Drehmomentschlüssel zur Hand und zieht die Schrauben richtig fest.

Es ist möglich den richtigen Drehmoment im Handbuch des Wagens nachzulesen. Denn dieser ist auch nicht bei allen Fahrzeugen gleich. Sobald man ein Knacken hört, sind die Schrauben fest genug angezogen.

Es ist zu empfehlen, die Reifen die man abgenommen hat mit Kreide zu beschriften, damit man beim nächsten Reifenwechsel weiß wo diese zuvor platziert gewesen sind. Dabei ist es interessant zu wissen, dass es Reifen gibt welche laufrichtgebunden sind.

Dabei findet man einen Pfeil an der Seite wieder, welcher einem angibt auf welcher Seite des Wagens der Reifen eingesetzt werden muss. Ist man 50 km gefahren, solte man die Schrauben noch mal nachziehen.

Benötigtes Werkzeug

  • Wagenheber
  • Radschlüssel oder Radkreuz
  • Drehmomentschlüssel
  • Drahtbrüste
  • Steckschlüsselaufsätze
  • Gummihammer

Fazit

Gerade im Winter ist ein Reifenwechsel besonders wichtig, wenn die Witterungsverhältnisse sich ändern und das erfoderlich machen. Winterreifen haben eine höhere Profiltiefe als Sommerreifen, was auch ausgesprochen wichtig ist.

Versäumt man es einen Reifenwechsel durchzuführen kann man bei Schnee und Eis nicht nur sich selbst sondern auch andere einer extremen Gefahr aussetzen. Dabei kann man den Reifenwechsel auch durchaus selbst durchführen und ist nicht auf eine Werkstatt angewiesen.

Quellen:

Text Quelle


 

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Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. 1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2) Vertragsschluss 2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. 2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. 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Für diesen Fall erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst. 2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. 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Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt. 2.8 Für den Vertragsschluss stehen die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung. 2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. 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Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. 4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. 4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. 4.5 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. 4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen. 4.7 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst "Shopify Payments" angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend "Stripe"). Die einzelnen über Shopify Payments angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu "Shopify Payments" sind im Internet unter https://www.shopify.com/legal/terms-payments-de abrufbar. 4.8 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen. 5) Liefer- und Versandbedingungen 5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. 5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung. 5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat. 5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet. 5.5 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich. 6) Eigentumsvorbehalt Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. 7) Mängelhaftung (Gewährleistung) 7.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren: 7.2 Handelt der Kunde als Unternehmer, hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung; beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware; sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen; beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. 7.3 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen. 7.4 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben. 7.5 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt. 7.6 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche. 8) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden 8.1 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte. 8.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. 8.3 Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte. 9) Einlösung von Aktionsgutscheinen 9.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden. 9.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt. 9.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. 9.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden. 9.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet. 9.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden. 9.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. 9.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt. 9.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat. 10) Anwendbares Recht Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. 11) Verhaltenskodex – Der Verkäufer hat sich den Teilnahmebedingungen für die eCommerce-Initiative „Fairness im Handel“ unterworfen, die im Internet unter https://www.fairness-im-handel.de/teilnahmebedingungen/ einsehbar sind. 12) Alternative Streitbeilegung 12.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. 12.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. © IT-Recht Kanzlei Stand: 01.01.2023, 15:27 Uhr
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